Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90   

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https://dejure.org/1990,346
BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90 (https://dejure.org/1990,346)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1990 - 2 WD 40.90 (https://dejure.org/1990,346)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1990 - 2 WD 40.90 (https://dejure.org/1990,346)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SG § 7, § 10 Abs. 1, § 17 Abs. 2 S. 1, § 23 Abs. 1
    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrdisziplinarverfahren - Zumessungserwägungen - Soldat - Ahndung eines vorsätzlichen Zugriffs - Dienstgradherabsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 341
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90
    Ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der gemäß § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel zu geben hat, disqualifiziert sich deshalb regelmäßig durch eine solche Tat als Vorgesetzter, so daß nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 76, 73 f.; 83, 273 f.; 83, 278 f. jeweils m.w.N.) Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad ist.

    Dabei kann die Tatsache, daß der Schaden für den Dienstherrn noch relativ gering war, nicht zugunsten des Soldaten maßnahmemildernd berücksichtigt werden; denn dienst- und disziplinarrechtlich ist nicht die Höhe des dem Dienstherrn zugefügten Schadens, sondern der durch die Verfehlung eingetretene Vertrauensverlust entscheidend, der bei dem Fehlverhalten eines Soldaten in Vorgesetztenstellung stets gravierend ist (BVerwGE 83, 278, 281).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 83, 278, 281) wäre dies nur dann der Fall, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechterdings nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35/82 - m.w.N.).

  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86

    Soldat - Veruntreuung von Versorgungsgut - Entfernung aus Dienstverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90
    Ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der gemäß § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel zu geben hat, disqualifiziert sich deshalb regelmäßig durch eine solche Tat als Vorgesetzter, so daß nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 76, 73 f.; 83, 273 f.; 83, 278 f. jeweils m.w.N.) Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad ist.

    Denn anders als ein Rechnungsführer, der dienstliche Gelder veruntreut, ein Munitionsunteroffizier, der sich ihm zur Verwahrung und Verwaltung anvertraute Munition aneignet, oder ein Materialnachweisunteroffizier, der sich im Rahmen dezentraler Beschaffung dienstliches Material auf Kosten des Dienstherrn aneignet, war der als Kfz-Mechanikermeister und Kfz-Prüfer eingesetzte Soldat nicht mit der Verwahrung und Verwaltung von Versorgungsartikeln betraut (vgl. BVerwGE 83, 273, 275 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.04.1983 - 2 WD 3.83

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten wegen einer Unterschlagung von

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90
    Ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der gemäß § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel zu geben hat, disqualifiziert sich deshalb regelmäßig durch eine solche Tat als Vorgesetzter, so daß nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 76, 73 f.; 83, 273 f.; 83, 278 f. jeweils m.w.N.) Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad ist.
  • BVerwG, 12.07.1983 - 2 WD 35.82

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Schuldhafte Verletzung von

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 83, 278, 281) wäre dies nur dann der Fall, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechterdings nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischen Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (BVerwG Urteil vom 12. Juli 1983 - 2 WD 35/82 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung vorsätzlich am Vermögen oder am Eigentum seines Dienstherrn vergriffen hat, als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung "bis" in einen Mannschaftsdienstgrad angenommen (vgl. u.a. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - BVerwGE 76, 73 = NZWehrr 1983, 191, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - BVerwGE 83, 273 = NZWehrr 1987, 256, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - BVerwGE 86, 341 = NZWehrr 1991, 79, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - BVerwGE 93, 126 = NZWehrr 1994, 254 und vom 27. August 2003 - BVerwG 2 WD 5.03 - BVerwGE 119, 1 = Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum -

    Vergreift sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der gemäß § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel zu geben hat, am Eigentum oder Vermögen seines Dienstherrn, disqualifiziert er sich regelmäßig durch eine solche Tat als Vorgesetzter, so daß nach gefestigter Rechtsprechung des Senats Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in den Mannschaftsdienstgrad ist (vgl. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [f.]> und vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - m.w.N.).

    Verletzt ein Soldat diese für das Funktionieren der Bundeswehr unabdingbare Vertrauensgrundlage, so verstößt er in gröbster Weise gegen seine Pflicht zum treuen Dienen und zerstört sein dienstliches Ansehen tiefgreifend (Urteil vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 -).

  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines

    Im Übrigen sind keine Anhaltspunkte für Tatmilderungsgründe im Sinne der Rechtsprechung des Senats, nämlich eine psychische Ausnahmesituation, eine ausweglos erscheinende, unverschuldete wirtschaftliche Notlage oder eine unbedachte persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten untadeligen, im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281] >, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 = NZWehrr 1991, 79 >, vom 7. August 1994 - BVerwG 2 WD 11.94 - und vom 10. Juni 1997 - BVerwG 2 WD 51.96 - < BVerwGE 113, 95 = NZWehrr 1997, 254 >) erkennbar oder vom früheren Soldaten dargetan worden.
  • BVerwG, 03.02.1998 - 2 WD 16.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Vergreifen am Eigentum oder

    Vergreift sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der gemäß § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel zu geben hat, am Eigentum oder Vermögen seines Dienstherrn, zumal an Munition oder Munitionsbestandteilen, so disqualifiziert er sich regelmäßig durch eine solche Tat als Vorgesetzter; in einem solchen Fall ist nach gefestigter Rechtsprechung des Senats Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich die Herabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad (vgl. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - [<BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [f.]>], vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [f.]> und vom 27. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 3.95 - <BVerwGE 103, 246 = NZWehrr 1996, 38> jeweils m.w.N.).

    Soweit zusätzliche Erschwerungsgründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses für den Dienstherrn nicht mehr zumutbar erscheinen lassen, so etwa, wenn die Gegenstände, die der Soldat durch rechtswidrigen Zugriff an sich gebracht hat, ihm kraft seiner Funktion zur Verwaltung und/oder Verwahrung anvertraut waren, kann auch eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis als härteste Disziplinarmaßnahme in Betracht kommen (vgl. BVerwGE 86, 341 [f.] und BVerwGE 103, 246 = NZWehrr 1996, 38 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 86, 341 [344] m.w.N.) wäre dies nur dann der Fall gewesen, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten keinesfalls erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; dahingehende Anhaltspunkte sind hier jedoch ersichtlich nicht gegeben.

  • BVerwG, 25.10.1995 - 2 WD 12.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei zweckwidriger Verwendung von

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist in derartigen Fällen Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in den Mannschaftsdienstgrad (vgl. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [f.]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]> und vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [f.]> jeweils m.w.N.).

    Soweit zusätzliche Erschwerungsgründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses für den Dienstherrn nicht mehr zumutbar erscheinen lassen, so etwa, wenn die entwendeten oder unterschlagenen Gegenstände dem Soldaten kraft seiner Funktion zur Verwaltung und/oder Verwahrung anvertraut waren, kann auch eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis als härteste Disziplinarmaßnahme in Betracht kommen (vgl. BVerwGE 86, 341 [f.] m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG Urteil vom 22. April 1993 a.a.O. m.w.N.) wäre dies nur dann der Fall, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten von ihm nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen (vgl. BVerwGE 86, 341 [344] m.w.N.).

  • BVerwG, 13.09.2005 - 2 WD 31.04

    Befehl; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Zentrale Dienstvorschrift;

    f) Bei der hinsichtlich der festzusetzenden Disziplinarmaßnahme vorzunehmenden Gesamtbetrachtung ist davon auszugehen, dass der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung vorsätzlich am Vermögen oder am Eigentum seines Dienstherrn vergriffen hat, als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad annimmt (vgl. u.a. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [f.]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [f.] = NZWehrr 1994, 254>, vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 2 WD 14.98 - ); erfolgte der Zugriff im Bereich der dienstlichen Kernpflichten des Soldaten und wurde dadurch bei der gebotenen objektiven Betrachtung eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses für den Dienstherrn unzumutbar, ist eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis geboten (stRspr.: u.a. Urteil vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.06.1997 - 2 WD 45.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Unterschlagung eines anvertrauten

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist auch in einem solchen Falle grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [f.]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [f.] = NZWehrr 1994, 254> und vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 19.95 - <NZWehrr 1996, 163 = BVerwG DokBer B 1996, 77>).

    Soweit besondere Erschwerungsgründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses für den Dienstherrn nicht mehr zumutbar erscheinen lassen, so etwa, wenn die entwendeten oder unterschlagenen Gegenstände dem Soldaten kraft seiner Funktion zur Verwaltung und/oder Verwahrung anvertraut waren, kann auch eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis als disziplinare Höchstmaßnahme in Betracht kommen (vgl. BVerwGE 86, 341 [f.] m.w.N.).

    Sonstige Milderungsgründe in der Tat im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 86, 341 [344] m.w.N.) sind hier nicht gegeben.

  • BVerwG, 24.10.1995 - 2 WD 19.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Zugriff auf Eigentum oder Vermögen

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist auch in einem solchen Fall grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [f.]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]> und vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [f.] = NZWehrr 1994, 254> jeweils m.w.N.).

    Soweit besondere Erschwerungsgründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses für den Dienstherrn nicht mehr zumutbar erscheinen lassen, so etwa, wenn die entwendeten oder unterschlagenen Gegenstände dem Soldaten kraft seiner Funktion zur Verwaltung und/oder Verwahrung anvertraut waren, kann auch eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis als härteste Disziplinarmaßnahme in Betracht kommen (vgl. BVerwGE 86, 341 [f.] m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 86, 341 [344] m.w.N.) wäre dies nur dann der Fall, wenn die Situation, in der der frühere Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechterdings nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte; als solche Besonderheiten sind nur ein Handeln in einer ausweglos erscheinenden, unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen anerkannt worden, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen.

  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung vorsätzlich am Vermögen oder am Eigentum seines Dienstherrn vergriffen hat, als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung "bis" in einen Mannschaftsdienstgrad angenommen (vgl. u.a. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - BVerwGE 76, 73 , vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - BVerwGE 83, 273 , vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - BVerwGE 86, 341 , vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - BVerwGE 93, 126 = NZWehrr 1994, 254 und vom 27. August 2003 - BVerwG 2 WD 5.03 - BVerwGE 119, 1 = Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Verstoßes

    Denn der Soldat hat nicht in einer Situation versagt, die durch so außergewöhnliche Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte, wie beispielsweise eine unbedachte, persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [344]> und vom 19. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 9.95 - <ZBR 1996, 58>).
  • BVerwG, 28.02.1996 - 2 WD 4.96

    Berücksichtigung von Eigenart und Schwere des Dienstvergehens, dessen

  • BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01

    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche

  • BVerwG, 18.06.1996 - 2 WD 10.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei vorwerfbarem Schuldenmachen eines

  • BVerwG, 18.09.2003 - 2 WD 3.03

    Bedingter Vorsatz; Abgrenzung Vorsatz und Fahrlässigkeit; Reisekostenbetrug;

  • BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03

    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen;

  • BVerwG, 01.09.1997 - 2 WD 13.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei unberechtigter Führung von

  • BVerwG, 10.11.1998 - 2 WD 4.98

    Recht der Soldaten - Sexuelle Belästingung untergebener Soldatinnen als

  • BVerwG, 21.05.1996 - 2 WD 22.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Bataillonskommandeur wegen

  • BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96

    Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger

  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 9.07

    Diebstahl; Vermögen des Dienstherrn; Bagatellgrenze; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 13.07.1999 - 2 WD 4.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten zur See wegen illegalen Handels mit Kokain

  • BVerwG, 15.06.1999 - 2 WD 34.98

    Aktfoto des Majors - §§ 17 Abs. 2 Satz 2, 23 S. 1 SG, §§ 54 Abs. 5, 34 Abs. 1

  • BVerwG, 12.11.1998 - 2 WD 12.98

    Recht der Soldaten - Sexuelle Belästigungen ziviler Mitarbeiterinnen als

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 WD 11.95

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch Zugriff auf

  • BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei mehrfachem außerdienstlichen

  • BVerwG, 24.01.1996 - 2 WD 26.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Entwendung von Bundeswehrmaterial,

  • BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 10.03

    Versorgungsfeldwebel; Veruntreuung von Bundeswehr-Material; Manipulation an

  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 5.03

    Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn; Reisekosten; Abweichen von bisheriger

  • BVerwG, 08.07.1998 - 2 WD 42.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Betrug zu Lasten des Dienstherrn

  • BVerwG, 17.09.2003 - 2 WD 49.02

    S 3-Feldwebel; Zugriff auf Vermögen oder Eigentum des Dienstherrn; Alkoholfahrt;

  • BVerwG, 15.02.1995 - 2 WD 37.94

    Dienstvergehen eines Soldaten durch Zugriff auf Eigentum oder Vermögen des

  • BVerwG, 25.01.1996 - 2 WD 24.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme wegen der Entwendung einer EC-Karte von

  • BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99

    Tätigkeit eines Soldaten für den ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR -

  • BVerwG, 23.02.1999 - 2 WD 15.98

    Strafanzeige gegen einen Soldaten wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung und

  • BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch unbefugten Besitz

  • BVerwG, 18.03.1999 - 2 WD 30.98

    Disziplinarverfahren gegen früheren Soldaten wegen eigenmächtiger Abwesenheit von

  • BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen sexistischer Äußerungen gegenüber einer

  • BVerwG, 23.06.1998 - 2 WD 38.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen wiederholtem Computerbetrug zu Lasten

  • BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 51.02
  • BVerwG, 03.12.1997 - 2 WD 2.97

    Recht der Soldaten - Mißbrauch des Diensttelefons für Privatgespräche als

  • BVerwG, 02.07.2003 - 2 WD 42.02

    In dubio pro reo; nicht zeitgerechte Rückkehr vom Ausgang; Gehorsamspflicht;

  • BVerwG, 17.07.2001 - 2 WD 56.00

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz bzw. Waffengesetz - Mitnahme von

  • BVerwG, 02.12.1999 - 2 WD 42.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen je eines Falles der vollendeten und

  • BVerwG, 22.07.1998 - 2 WD 6.98

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen wegen außerdienstlicher

  • BVerwG, 24.03.1998 - 2 WD 28.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf Munition und

  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 WD 21.04

    Ermittlungsverfahren gegen einen Soldaten auf Grund Einnahme von

  • BVerwG, 27.10.1998 - 2 WD 14.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Schädigung des Dienstherrn durch

  • BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Falschbeantwortung der Fragen zu einer

  • BVerwG, 23.07.1998 - 2 WD 7.98

    Recht der Soldaten - Dienstgradherabsetzung wegen Fälschung von Dienstplänen

  • BVerwG, 10.11.1999 - 2 WD 17.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Anwerbung von Kameraden für verbotene

  • BVerwG, 18.02.2004 - 2 WD 11.03

    Zugriff auf Vermögen; Vermögen des Dienstherrn; Tatmilderungsgrund;

  • BVerwG, 24.02.1999 - 2 WD 27.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Erschleichung medizinischer Leistungen

  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 WD 33.95

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung gegenüber

  • BVerwG, 26.03.1996 - 2 WD 36.95

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch unerlaubtes

  • BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Aufhängen eines Bildes eines

  • BVerwG, 19.10.2000 - 2 WD 16.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Diebstahls von Kameradeneigentum -

  • BVerwG, 16.06.1999 - 2 WD 37.98

    Dienstvergehen eines Soldaten durch wiederholten Drogenkonsum - Anbau von

  • BVerwG, 25.02.1999 - 2 WD 33.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und

  • BVerwG, 28.03.1996 - 2 WD 1.96

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Diebstahls in vier Fällen und

  • BVerwG, 13.06.1995 - 2 WD 6.95

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen

  • BVerwG, 29.08.2002 - 2 WDB 6.02

    Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung einhergehend mit einem Uniformverbot

  • BVerwG, 22.01.2002 - 2 WD 20.01

    Aneignung von Ausrüstungsgegenständen durch einen Soldaten - Schwerwiegender

  • BVerwG, 03.07.2001 - 2 WD 24.01

    Einlegung eines Rechtsmittels in vollem Umfang bei Rüge eines schweren Mangels

  • BVerwG, 28.03.2001 - 2 WD 61.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Misshandlung der Ehefrau und

  • BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen unrichtiger Angaben zu Fragen über eine

  • BVerwG, 09.11.1995 - 2 WD 23.95

    Unerlaubtes und eigenmächtiges Fernbleiben eines Soldaten von der Truppe als

  • BVerwG, 22.11.2000 - 2 WD 26.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Entfernung vom Dienst trotz Widerrufs

  • BVerwG, 15.07.1999 - 2 WD 25.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen wahrheitswidriger Angaben in

  • BVerwG, 08.02.1994 - 2 WD 40.93

    Voraussetzung zur Aberkennung des Ruhegehalts - Minder schwerer Fall eines

  • BVerwG, 05.04.2001 - 2 WD 49.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Herstellung und Gebrauch einer unechten

  • BVerwG, 05.07.2000 - 2 WD 8.00

    Disziplinarverfahrengegen Soldaten wegen sexueller Belästigung von zivilen

  • BVerwG, 24.07.1997 - 2 WD 15.97

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch Inverkehrbringen

  • BVerwG, 22.04.1997 - 2 WD 46.96

    Verstoß eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen seine Zurückhaltungspflicht,

  • BVerwG, 18.05.1995 - 2 WD 39.94

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Portepee-Unteroffiziers gegen Eigentum und

  • BVerwG, 26.04.1994 - 2 WD 32.93

    Verstoß gegen die Verpflichtung zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem

  • BVerwG, 04.09.1991 - 2 WD 11.91

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen betrügerischen Erlangens von Kindergeld

  • BVerwG, 19.07.2001 - 2 WD 48.00

    Unterschlagung bzw. Entwendung von Ausrüstungsgegenständen und Bekleidungsstücken

  • BVerwG, 20.06.2000 - 2 WD 1.00

    Freistellung eines Soldaten vom Vorwurf des wahrheitswidrigen Ausfüllens eines

  • BVerwG, 21.02.1991 - 2 WD 46.90

    Zugriff auf Eigentum des Dienstherrn durch einen Soldaten auf Zeit - Zugriff auf

  • BVerwG, 19.02.1991 - 2 WD 31.90

    Verletzung der Pflicht zu treuem Dienen - Verletzung der Pflicht zum Gehorsam -

  • BVerwG, 10.07.2002 - 2 WD 4.02

    Einsatz von Personal und Material der Bundeswehr für private Zwecke - Verstoß

  • BVerwG, 27.03.2001 - 2 WD 46.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldate wegen veruntreuender Unterschlagung in

  • BVerwG, 21.02.2001 - 2 WD 45.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil

  • BVerwG, 24.05.2000 - 2 WD 40.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen falscher Angaben in der

  • BVerwG, 25.11.2003 - 2 WD 16.03
  • BVerwG, 23.01.2002 - 2 WD 28.01

    Rechtsmittelverfahren über die Rechtmäßigkeit einer Dienstgradherabsetzung eines

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